Rechtsprechung
FG Saarland, 09.11.2001 - 1 V 290/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zahlung einer Nur-Tantieme in der Anlaufphase eines Unternehmens ?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aussetzung der sofortigen Vollziehung eines Steuerbescheides bei fehlerhafter Würdigung einer verdeckten Gewinnausschüttung im Falle einer sogenannten Nur-Tantieme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KStG § 8 Abs. 3
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zahlung einer Nur-Tantieme in der Anlaufphase eines Unternehmens; Aussetzung der Vollziehung bzgl. des Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuermessbescheides 1999 - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 15.03.2000 - I R 74/99
Gewinntantieme als vGA
Auszug aus FG Saarland, 09.11.2001 - 1 V 290/01
Eine Nur-Gewinntantieme hat der BFH allenfalls bei einer zeitlichen Begrenzung für sachangemessen erachtet (BFH, Urteil vom 15. März 2000 I R 74/99, BStBl. II 2000, 547).Das Urteil vom 15. März 2000, a.a.O., führt denn auch die betragsmäßige Begrenzung lediglich als Zusatzaspekt zur ohnehin fehlenden zeitlichen Begrenzung an.
- BFH, 27.03.2001 - I R 27/99
"Nur-Gewinntantiemezusage" als vGA
Auszug aus FG Saarland, 09.11.2001 - 1 V 290/01
Außerhalb der Aufbauphase führt nach Auffassung des BFH eine Nur-Gewinntantieme zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn sie neben der zeitlichen auch eine betragsmäßige Begrenzung aufweist (BFH, Urteil vom 27. März 2001 I R 27/99, BFH/NV 2001, 1086 m.w.N.). - BFH, 02.02.1994 - I R 78/92
Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als …
Auszug aus FG Saarland, 09.11.2001 - 1 V 290/01
Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz ?KStG- ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht (vgl. etwa Urteil des BFH vom 2. Februar 1994 I R 78/92, BStBl II 1994, 479).
- BFH, 02.12.1992 - I R 54/91
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entlohnung von Gesellschafter-Geschäftsführer …
Auszug aus FG Saarland, 09.11.2001 - 1 V 290/01
Der BFH hat dies gerade auch für den Fall angenommen, dass eine GmbH mit ihren beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern als Entgelt für die Geschäftsführertätigkeit ausschließlich eine Gewinntantieme vereinbart (vgl. BFH-Urteil vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BStBl II 1993, 311). - BFH, 16.03.1967 - I 261/63
Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte …
Auszug aus FG Saarland, 09.11.2001 - 1 V 290/01
Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BStBl III 1967, 626). - BFH, 28.11.1974 - V B 52/73
Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger …
Auszug aus FG Saarland, 09.11.2001 - 1 V 290/01
Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl. II 1975, 239). - BFH, 30.06.1967 - III B 21/66
Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines …
Auszug aus FG Saarland, 09.11.2001 - 1 V 290/01
Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl. II 1975, 239).